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   VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.921   

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https://dejure.org/2019,27630
VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.921 (https://dejure.org/2019,27630)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2019 - 15 ZB 19.921 (https://dejure.org/2019,27630)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2019 - 15 ZB 19.921 (https://dejure.org/2019,27630)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 S. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nutzungsuntersagung bzgl. Ferienwohnungen

  • Deutsches Notarinstitut

    BayBO Art. 76 S. 2; BauNVO § 11 Abs. 2
    Keine "Wohnungsnutzung" bei Nutzung von Räumen oder Gebäuden als Ferienwohnung

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nutzungsuntersagung bzgl. Ferienwohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 76 S. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Nutzungsuntersagung; Zulassung; Berufung; Wohngebäude; Ferienwohnung; Nutzungsänderung; Genehmigung; Nutzung; Bestandsschutz; Baugenehmigung; Baubeschreibung; Bauantrag; Wohnzweck

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 76 S. 2
    Rechtmäßigkeit einer bauordnungrechtlichen Nutzungsuntersagung; Rechtswidrige fremdenverkehrsgewerbliche Vermietung einer Wohneinheit als Ferienwohnung; Erteilung einer die Nutzungsänderung legalisierenden baurechtlichen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.921
    Die klägerische Behauptung, die Festsetzung des einschlägigen Bebauungsplans, wonach "Beherbergungsbetriebe mit Küchen und sonstigen Kocheinrichtungen in Zuordnung zu den einzelnen Zimmern" unzulässig seien, sei ohne "Rechtsgrundlage" und deshalb unwirksam, steht bereits in Widerspruch zur vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welche höchstrichterlich geklärt hat, dass in einem Bebauungsplan, der - wie vorliegend der Fall - gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ein Sondergebiet festsetzt, das vorwiegend der Unterbringung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes dient, auch festgesetzt werden kann, dass Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu den einzelnen Zimmern der Beherbergungsbetriebe nicht zulässig sind (vgl. BVerwG, B.v. 7.9.1984 - 4 N 3/84 - juris Leitsatz und Rn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.976

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag wegen Nutzungsuntersagung bzgl.

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.921
    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Parallelverfahren (15 ZB 19.918, 15 ZB 19.924, 15 ZB 19.976 und 15 ZB 19.979) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.924

    Nutzungsuntersagung gegen Nutzung von Wohngebäude für Ferienwohnungen in

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.921
    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Parallelverfahren (15 ZB 19.918, 15 ZB 19.924, 15 ZB 19.976 und 15 ZB 19.979) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.918

    Nutzungsuntersagung für Ferienwohnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.921
    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Parallelverfahren (15 ZB 19.918, 15 ZB 19.924, 15 ZB 19.976 und 15 ZB 19.979) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.976

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag wegen Nutzungsuntersagung bzgl.

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Parallelverfahren (15 ZB 19.918, 15 ZB 19.921, 15 ZB 19.924 und 15 ZB 19.979) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die im Parallelverfahren 15 ZB 19.921 geltend gemachte (der dortigen Klägerin erteilte) behördliche Erlaubnis zur Führung eines Beherbergungsbetriebes, weil eine derartige gewerberechtliche Erlaubnis eine vorliegend fehlende baurechtliche Genehmigung für die streitgegenständliche Nutzungsänderung weder ersetzt noch sonst auf deren Erteilung Einfluss hat.

  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.924

    Nutzungsuntersagung gegen Nutzung von Wohngebäude für Ferienwohnungen in

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Parallelverfahren (15 ZB 19.918, 15 ZB 19.921, 15 ZB 19.976 und 15 ZB 19.979) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die im Parallelverfahren 15 ZB 19.921 geltend gemachte (der dortigen Klägerin erteilte) behördliche Erlaubnis zur Führung eines Beherbergungsbetriebes, weil eine derartige gewerberechtliche Erlaubnis eine vorliegend fehlende baurechtliche Genehmigung für die streitgegenständliche Nutzungsänderung weder ersetzt noch sonst auf deren Erteilung Einfluss hat.

  • VGH Bayern, 31.10.2023 - 5 N 22.2094

    Zweckentfremdungsverbotsatzung der Stadt Nürnberg

    Dies scheidet bereits deshalb aus, weil die neue Nutzung - ganz abstrakt gesehen - an anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu messen ist als die bisherige Nutzung (§ 13a BauNVO) und es ausreichend ist, dass andere Anforderungen für die neue Nutzung "in Betracht kommen" (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 15 ZB 19.921 - juris Rn. 9; Schmid in: Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, BayBO, Stand: April 2021, Art. 57 Rn. 227).
  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 15 ZB 19.918

    Nutzungsuntersagung für Ferienwohnungen

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Parallelverfahren (15 ZB 19.921, 15 ZB 19.924, 15 ZB 19.976 und 15 ZB 19.979) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die im Parallelverfahren 15 ZB 19.921 geltend gemachte (der dortigen Klägerin erteilte) behördliche Erlaubnis zur Führung eines Beherbergungsbetriebes, weil eine derartige gewerberechtliche Erlaubnis eine vorliegend fehlende baurechtliche Genehmigung für die streitgegenständliche Nutzungsänderung weder ersetzt noch sonst auf deren Erteilung Einfluss hat.

  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 12 N 21.1996

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag

    § 13a BauNVO bestätigt, dass die Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind (Ferienwohnungen), seit jeher nicht als Wohnnutzung anzusehen ist (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 12. August 2019 - 15 ZB 19.921 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179

    Normenkontrolle

    § 13a BauNVO bestätigt, dass die Nutzung von Räumen oder Gebäuden, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind (Ferienwohnungen), seit jeher nicht als Wohnnutzung anzusehen ist (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 12. August 2019 - 15 ZB 19.921 -, juris).
  • VG Bayreuth, 02.11.2023 - B 8 K 22.351

    Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener

    Eine solche Nutzung könnte ermessensfehlerfrei als nicht "Wohnzwecken" dienende, gewerbliche Nutzung eingestuft werden (vgl. zur baurechtlichen Einordnung: BayVGH, B. v. 16.12.2020 - 12 N 19.1179 - Rn. 8, juris; B.v. 12.08.2019 - 15 ZB 19.921 - Rn. 7, juris), sodass die Förderung ausgeschlossen wäre.
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